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www.aerophilatelie.de Begriffsbestimmung: "Aerophilatelistische Belege"
Nach der
vorangegangenen Begriffsbestimmung der "Aerophilatelie" sind jegliche
geschriebenen Mitteilungen - Karten, Briefumschläge und Paketumhüllungen, u.
U. auch deren geschriebene Inhalte und Begleitschreiben von Frachtsendungen -
die durch Luftfahrzeuge befördert wurden, Gegenstand der Aerophilatelie, also
"Aerophilatelistische Belege". Dabei ist es gleichgültig ob sie durch
Flüge von Privatpersonen befördert wurden oder durch solche, die durch die
Staatspost kontrolliert wurden. |
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