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Begriffsbestimmung: "Aerophilatelistische Belege" 

Nach der vorangegangenen Begriffsbestimmung der "Aerophilatelie" sind jegliche geschriebenen Mitteilungen - Karten, Briefumschläge und Paketumhüllungen, u. U. auch deren geschriebene Inhalte und Begleitschreiben von Frachtsendungen - die durch Luftfahrzeuge befördert wurden, Gegenstand der Aerophilatelie, also "Aerophilatelistische Belege". Dabei ist es gleichgültig ob sie durch Flüge von Privatpersonen befördert wurden oder durch solche, die durch die Staatspost kontrolliert wurden.
 

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